wieltschbau efre foerderung 2020

Entwurf und Planung

Bauen ist unsere Leidenschaft.

Wir sind Ihr kompetenter und verlässlicher Partner für Bauarbeiten jeglicher Art. Bei uns stehen Ihnen für Ihr Bauvorhaben alle Türen offen. Aber bevor wir die Schippe in die Hand nehmen, möchten wir Ihre Bedürfnisse verstehen. Sie und Ihre Vorstellungen stehen am Anfang jeder Planung bei uns im Mittelpunkt:

Handelt es sich um einen Neubau, einen Anbau oder eine Sanierung? Wird es ein Wohn- oder ein Geschäftshaus? Wie ist die Umgebung, was muss berücksichtig werden und worauf legen Sie besonders großen Wert?

Gemeinsam mit Ihnen finden wir die beste Lösung für Ihr Bauvorhaben. Die Gegebenheiten vor Ort, Ihre Wünsche und unsere langjährige Erfahrung lassen Ihr Bauprojekt wahr werden.

Neben dem Entwurf und der Planung erhalten Sie von uns ein detailliertes Preisangebot für Ihre Wünsche. Und wenn Sie sich für ein Angebot aus unserem Bausatzsystem entscheiden, bekommen Sie eine ausführliche Bau- und Montageanleitung dazu.

Holzkunde

Der moderne Holzbau erfordert trockenes Bauholz. Der Bund Deutscher Zimmermeister führt dafür wichtige Gründe auf:

  • Reduzierung der Verformungen durch Quellen und Schwinden
  • Reduzierung der Rissbildung
  • Reduzierung der Wärmeverluste durch eine luftdichte Gebäudehülle
  • Vermeidung von holzzerstörenden Pilzen und Insekten
  • Konstruktiver Holzschutz
  • Gewährleistung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit
  • Vermeidung der Korrosion metallischer Bauteile
  • Oberflächenhaftung

 

Bauordnung

Wir bitten Sie, sich mit den Bedingungen vertraut zu machen, die die Bauordnung für Ihr jeweiliges Bundesland zulässt, bevor Sie sich ein Projekt aussuchen oder selbst planen. So können Sie vermeiden, dass unnötige Kosten entstehen und Erwartungen enttäuscht werden, weil Ihr Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Genehmigungspflichtige Vorhaben sind die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen. Das heißt, es muss eine Baugenehmigung durch das zuständige Bauamt erteilt werden. Hierfür ist ein Bauantrag mit der notwendigen Genehmigungsplanung einzureichen..